Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Guesthouse Management GmbH
1. Geltung dieser Bedingungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung
einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Mieter) und The Guesthouse Management GmbH (im Folgenden kurz: TGM). Dieses erfasst den Service-Apartment-Vertrag und sämtliche anlässlich Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen in bzw. auf sämtlichen
jeweils zur The Guesthouse Management GmbH gehörenden Gebäuden und Flächen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird
widersprochen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote der TGM sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung: 1- Raum, 2-Raum und Penthouse (im Folgenden zusammenfassend: Wohnung)) durch Annahme des Mieters gebucht wird. Falls eine Buchung aus Zeitgründen nicht erfolgen kann, wird der Vertrag mit der Bereitstellung der Wohnung geschlossen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ist der buchende Mieter nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Mieter und der Nutzer der TGM als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus der Buchung.
2.3 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten monatlichen Mietzins angemessen, maximal jedoch um 10% erhöhen.
2.4 Der Preis (siehe 5) ist monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats eingehend, kostenfrei auf das Konto der TGM, zu zahlen, bzw. wird der Betrag via Lastschriftverfahren, alternativ über eine digitale Zahlungsmethode zu begleichen.
2.5 Es steht der TGM frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
2.6 Ist der Mieter Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung der TGM maßgeblich, sofern der Mieter nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an die TGM ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie diesem nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.
2.7 Bei Gruppenbuchungen (ab 5 Einheiten / Wohnungen) ist der Veranstalter verpflichtet, der TGM bis spätestens 14 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.
2.8 Die Bestimmung des §545 BGB, wonach sich der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der Vermieter nach dem Ende der Mietzeit seinen der Verlängerung des Mietvertrages entgegenstehenden Willen erklärt, findet keine Anwendung.
3. Bereitstellung und Abreise
3.1 Wohnräume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Nutzt der Mieter die Wohnräume zu gewerblichen Zwecken oder anderen Zwecken außerhalb des Wohnzweckes, stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch dar, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den Gebrauch nach der Abmahnung fortsetzt.
3.2 Gebuchte Wohnungen stehen dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich TGM das Recht vor, gebuchte Wohnungen nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern vorab keine ausreichende Garantie (Vorauszahlung, gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der erwarteten Gesamtkosten, Anzahlung) geleistet oder angegeben wurde.
3.3 Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Wohnungen bzw. Räumlichkeiten besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Wohnungen zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann TGM gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
3.4 Eine Unter- oder Weitervermietung der Wohnungen ist ausgeschlossen. Die Belegung der Wohnungen mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TGM
3.5 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts, Deposit Zahlung oder Ähnliches) bei der Hausverwaltung zu hinterlegen. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet, den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben bis zur Anreise auszufüllen und zu unterschreiben.
3.6 Dem Mieter ist bekannt, dass er, sobald die Wohndauer einen Zeitraum von 2 Monaten überschreitet, gesetzlich verpflichtet ist, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich auch gegenüber der Vermieterin zur Anmeldung. Bei Verletzung dieser Pflicht oder im Falle jedes sonstigen Verhaltens, das eine vorgeschriebene Anmeldung verhindert, ist die Vermieterin zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
3.7 Sollten bei Abreise des Mieters/Rückgabe der Mietsache Schäden festgestellt werden, die nachweislich durch schuldhaftes Verhalten des Mieters entstanden sind, ist TGM berechtigt, in Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten der Kreditkarte des Mieters als Sicherheit zu belasten. Nach Durchführung der Reparaturarbeiten wird TGM umgehend gegenüber dem Mieter hinsichtlich der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten abrechnen.
3.8 Schönheitsreparaturen sind vom Mieter durchzuführen, wenn Aussehen und Zustand des Mietgegenstands dies objektiv oder unter Berücksichtigung des Mietzweckes erfordern.
3.9 TGM ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnliches zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin können vertraglich in Textform vereinbart werden.
3.10 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der TGM und gegen Berechnung mitgebracht werden.
3.11 Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss die Wohnung geräumt sein. Die Inanspruchnahme nach 11:00 Uhr am Abreisetag kann die TGM im Falle der Inanspruchnahme bis 12 Uhr mit dem Tagespreis (Logispreis / Listenpreis) und ab 12 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis berechnen. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.
3.12 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Serviced-Apartment-Vertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Hausverwaltung möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die TGM. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Serviced-Apartment-Vertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
3.13 Foto- als auch Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind im gesamten Objekt untersagt.
3.14 Der Mieter ist verpflichtet, während der Vertragszeit eine private Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
4. Stornierung
4.1 Reservierungen sind für Vertragspartner verbindlich. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters beim Aufnahmevertrag der TGM reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen der TGM, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen.
4.2 Für Einzelbuchungen gelten folgende Bedingungen; sofern nicht anders schriftlich bestätigt: Reservierungen bis 6 Nächte ist eine Stornierung der kompletten Buchung bis 14 Tage vor Anreisedatum kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung ab dem 14. Tag vor Anreise, fällt eine Stornierungsgebühr von 70% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum an. Erfolgt die Stornierung ab 48 Stunden vor Anreise, fällt eine Stornierungsgebühr von 90% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum an. Reservierungen von 14 bis 29 Nächten ist eine Stornierung der kompletten Buchung bis 21 Tage vor Anreisedatum kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung ab dem 20. Tag vor Anreise, fällt eine Stornierungsgebühr von 90% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum an. Reservierungen ab 30 Nächten ist eine Stornierung der kompletten Buchung bis 45 Tage vor Anreisedatum kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung ab dem 44. Tag vor Anreise, fällt eine Stornierungsgebühr von 90% der Kosten für den 1. Buchungsmonat (30 Nächte) an.
4.3 Für Gruppenbuchungen (> 5 Apartments) oder Reservierungen zu Messe- und Sonderzeiträumen gelten folgende Bedingungen, sofern nicht anderweitig im Vertrag vereinbart: Eine Buchung ist bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar. Im Falle einer Stornierung ab 59 Tage vor Anreise beträgt die Zahlungsverpflichtung des Mieter 90% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum. Die Regulierung versteht sich vorbehaltlich der Regelung Ziffer 4.4 .
4.4 Die TGM wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Apartments nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Sofern die TGM stornierte Leistungen im vereinbarten Zeitraum gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes. Dem Bucher steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Preise / Zahlungen / Aufrechnung / Abtretung
5.1 Die Preise sind individuell und können täglich unterschiedlich berechnet werden. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt (7%). Wurde in der Buchungsbestätigung oder im Serviced-Apartment-Vertrag ein Preis zugesagt so ist dieser maßgeblich. Liegt die Buchung länger als 8 Monate zurück, kann die TGM den dort genannten Preis angemessen anpassen, höchstens aber um 6 %.
5.2 Die TGM kann bei Buchungen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Mieters verlangen.
5.3 Rechnungen der TGM sind nach Rechnungszugang ohne Abzug innerhalb von spätestens 10 Tagen, aber unbedingt vor Mietbeginn, zahlbar.
5.4 Der Mieter ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Mieters gegen die TGM an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung der erfolgen.
6. Kündigung
6.1 Die TGM kann aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn - Vorauszahlungen nach Ziffer 5.2 nicht bis zum vereinbarten Datum (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet werden; - der Mieter seinen vereinbarten, zeitlich fest gelegten Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommt - Höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von der TGM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Die TGM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der TGM in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der TGM zuzurechnen ist; - Eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt.
6.2 Die TGM setzt den Mieter von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der TGM bleiben unberührt.
7. Haftung
7.1 Gegenstände, die der Mieter in den Räumen der TGM zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Die TGM verpflichtet sich, solche Gegenstände 4 Wochen aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen Quittierung dem Finder ausgehändigt.
7.2 Soweit dem Mieter ein Stellplatz in der Tiefgarage (auch gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück bzw. in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet die TGM nicht. Eine Überwachungspflicht der TGM besteht nicht. Etwaiger Schäden sind der TGM unverzüglich anzuzeigen. Ziffer 8.6 gilt entsprechend.
7.3 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 7.1 bis 7.2 ist die Haftung der TGM für Schäden gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht - für Schäden, die das LI vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat; - in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 8.5 und 8.6 – für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die TGM beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.
7.4 In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der TGM – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für die TGM bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung der TGM für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Mieters zuzurechnen sind.
7.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in den Ziffern 7.1 bis 7.4 gelten auch für die Haftung der TGM für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der TGM.
7.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.
7.7 Wird durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Mieters ein Fehl- oder Brandalarm mit daraus resultierenden Schäden der TGM (wie u.a. Feuerwehreinsatz, Zimmerschäden usw.) verursacht, ist der Mieter zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 3.000,00 € verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn TGM einen höheren Schaden nachweist oder der Mieter nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
7.8 Hat sich der Mieter aus den Mieträumen ausgesperrt, wird die Türöffnung durch einen vom Vermieter beauftragten Schlüsselnotdienst durchgeführt. Für diesen Einsatz wird dem Mieter eine pauschale Gebühr in Höhe von 100 € inkl. MwSt. berechnet. Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Mieter grundsätzlich und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten. Es wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 130 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Kosten, insbesondere für den Austausch von Schlössern oder der gesamten Schließanlage, werden dem Mieter ebenfalls weiterberechnet, sofern er den Verlust zu vertreten hat.
8. Garagennutzung
8.1 Die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges mit Inhalt und Ladung ist nicht Inhalt des Vertrages; die Einstellung des Kraftfahrzeuges erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.
8.2 Für die Benutzung der Einstellplätze und für das Verhalten in der Parkanlage gilt neben diesen Einstellbedingungen die allgemeine Straßenverkehrsordnung.
8.3 Polizeilich verboten sind: - Die Benutzung von Feuer sowie Rauchen - die Ladung von Betriebsstoffen, deren Behälter und allen sonstigen feuergefährlichen Stoffen und Gegenständen - das Laufenlassen des Motors ohne Fahrbetrieb - unnötiges Hupen und die Verursachung ruhestörender Geräusche aller Art
8.4 Verkehrszeichen und Schilder in der Parkanlage sind zu beachten
8.5 In der Parkanlage darf nur in Schritttempo gefahren werden.
8.6 Das Fahrzeug muss auf dem gemieteten Einstellplatz so abgestellt werden, dass auf den benachbarten Plätzen das jederzeitige ungehinderte Ein- und Abstellen möglich ist. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann die TGM auf Kosten und Risiko des Mieters das Fahrzeug in die notwendige Lage bringen.
8.7 Es ist untersagt, das Fahrzeug auf dem Einstellplatz, den Fahrbahnen oder Rampen zu reparieren oder zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle einzufüllen oder abzulassen.
8.8 Jegliche Verunreinigung der Parkanlage sowie ihre Zu- und Abfahrt ist zu vermeiden und ansonsten sofort zu beseitigen.
8.9 Die Parkanlage ist schonend und sachgemäß zu benutzen. Der Mieter haftet für alle durch ihn verursachten Schäden. Derartige Schäden sind unverzüglich der TGM anzuzeigen.
8.10 Die TGM behält sich vor, diese Einstellbedingungen jederzeit zu ergänzen und zu ändern.
8.11 Der Garagenschlüssel ist unmittelbar nach Vertragsende an die TGM zu übergeben.
8.12 Beschädigte oder verlorengegangene Schlüssel können bei der TGM zum Preis von EUR 55,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer käuflich erworben werden.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der TGM in Düsseldorf.
9.2 Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der TGM in Düsseldorf. Das gilt auch für den Fall, dass der Mieter als Nichtkaufmann die Voraussetzung von § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung der TGM nicht bekannt ist.
9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.4 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die dem angestrebten Zweck und Ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Die TGM ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Mieter – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von der TGM beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.